Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen von:
Christin Wieneke
Bochumer Straße 27
10555 Berlin
mail(at)christinwieneke.de
(nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen gelten für Verträge, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmerin – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.4 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen des Vertrags bedürfen der Zustimmung der Auftragnehmerin in Textform.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Gewährleistung
2.1 Dienstleistungen
2.1.1 Die Auftragnehmerin erbringt als selbständige Unternehmerin folgende Dienstleistungen und Werke gegenüber dem Auftraggeber:
Ich biete als Heilpraktikerin für Psychotherapie verschiedene Angebote im Bereich Selbstfürsorge, Achtsamkeit, Stressregulation und mentale Balance an.
Die angebotenen Inhalte:
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dienen der Unterstützung des allgemeinen Wohlbefindens
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stellen keine medizinische, psychologische oder therapeutische Behandlung dar
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ersetzen keine Diagnose, Therapie oder Behandlung durch medizinische Fachkräfte
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beinhalten keine Heilaussagen oder Wirkversprechen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.
2.1.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmerin und dem Auftraggeber.
2.1.3 Die Auftragnehmerin erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.1.4 Die Auftragnehmerin ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung ihrer Tätigkeit ist sie jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung ihrer Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Sie wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei ihrer Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.2 Werkleistungen
2.2.1 Die Auftragnehmerin stellt im Rahmen ihrer Tätigkeit u. a. handgefertigte Werkleistungen her, z.B. den Selbstfürsorge-Adventskalender.
Selbstfürsorge-Adventskalender:
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Bestandteile des Selbstfürsorge-Adventskalenders sind eine Holzbox mit Begleit-Booklet, das Impulse, Übungen und Informationen zur Stärkung des eigenen Wohlbefindens insbesondere mit ätherischen Ölen von doTERRA enthält. Das Booklet kann zur persönlichen Reflexion, Entspannung und Unterstützung im Alltag genutzt werden.
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Die 14 selbst abgefüllten ätherischen Öle in Probiergröße sowie kleine Geschenke werden unentgeltlich bereitgestellt. Sie sind nicht Bestandteil des Kaufpreises oder Vertragsgegenstands und dienen ausschließlich Informations- und Erfahrungszwecken.
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Die Holzboxen sind individuell von Hand gefertigt und können in Maserung, Farbe, Form und Laserspuren vom Produktbild abweichen. Eine derartige Abweichung begründet keinen Produktmangel.
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Dekorationselemente (z. B. Lichterketten) auf Fotos dienen nur der Illustration und sind nicht im Lieferumfang enthalten.
2.2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.2.3 Der Fertigstellungstermin und die Modalitäten der Zurverfügungstellung des Werks werden individualvertraglich geregelt. Die Auftragnehmerin hat zum vereinbarten Termin die in Auftrag gegebene Leistung abnahmereif und frei von Mängeln zu erbringen. Sofern die termingerechte Herstellung des Werks nicht möglich ist, hat die Auftragnehmerin dem Auftraggeber unverzüglich die Gründe der Verzögerung mitzuteilen.
2.2.4 Die Auftragnehmerin ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung ihrer Tätigkeit ist sie jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung ihrer Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Sie wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.2.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung weitere Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Für die Leistungen der Erfüllungsgehilfen hat er einzustehen, wie für eigene Leistungen.
2.2.6 Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass die Vorschriften der §§ 631 ff. BGB ergänzend gelten.
2.2.7 Gewährleistung
Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.
2.2.8 Eigentumsvorbehalt
Das Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung im Eigentum der Auftragnehmerin.
2.2.9 Abnahme der Werkleistung
Nach der Fertigstellung des Werks wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber zur Abnahme auffordern. Der Auftraggeber wird daraufhin überprüfen, ob das Werk vertragsgemäß ist und keine wesentlichen Mängel aufweist. Auftraggeber und Auftragnehmerin werden die Abnahme in einem Abnahmeprotokoll dokumentieren.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm/ihr zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmerin gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist die Auftragnehmerin vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Die Auftragnehmerin stellt dem/der Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF) aus. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Die Auftragnehmerin haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung (z.B. nach Produkthaftungsgesetz). Verletzt die Auftragnehmerin fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Auftragnehmerin nach ihrem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Auftragnehmerin für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Die Auftragnehmerin hat alle ihr überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Die Auftragnehmerin wird alle ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlicher Angestellter und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird der Auftragnehmerin bei der Erbringung seiner/ihrer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere der Auftragnehmerin die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern die Bestandskunden nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widersprechen, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht der Auftraggeber, treten die Änderungen nicht in Kraft; die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
9. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Die Anbieterin ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
Meine E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.